Nachhaltig erfolgreich: Schöffel ist Spitzenreiter bei der Fair Wear Foundation

Schöffel Blog / 10.08.2020

Seit 2011 ist Schöffel engagiertes Mitglied der Fair Wear Foundation (FWF) und verfolgt seither konsequent das Ziel, faire Produktionsbedingungen bei seinen Partnern zu gewährleisten. Einmal im Jahr wird unser Fortschritt während dem Brand Performance Check überprüft. Der Leader Status bestätigt dabei unser überdurchschnittliches Engagement für soziale Standards in der Produktion. Die Anforderungen steigen dabei von Jahr zu Jahr und daher sind wir besonders stolz darauf, zum sechsten Mal in Folge den Leader Status der internationalen und unabhängigen Organisation erreicht zu haben. Nicht primär wegen des Titels, sondern da dieser bestätigt, dass wir uns kontinuierlich verbessern. Dazu zählt nicht nur die Verpflichtung die acht FWF-Arbeitsnormen in der Lieferkette umzusetzen, sondern auch die Mitgestaltung und Arbeit an einem nachhaltigen System mit guten Arbeitsbedingungen. Wie hat Schöffel das geschafft?

Schöffel erreicht zum 6. Mal den Leader Status der Fair Wear Foundation

Das Besondere dabei ist nicht nur, erneut eine sehr gute Bewertung bei der Einhaltung fairer Produktionsprozesse für das Jahr 2019 erreicht zu haben, sondern Schöffel erzielte sogar den aktuell besten Score unter allen Outdoor-Marken (Stand 04.08.2020). Eines haben wir dabei immer im Blick – den Menschen und seine Umwelt. Darauf baut auch unsere CR-Strategie auf. Dabei stehen wir für Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit und das wird nicht als Trend, sondern als gelebte Verpflichtung, gesehen. Wir sind uns unserer Verantwortung für jeden Einfluss, den unser Agieren auf die Gesellschaft und die Umwelt hat, bewusst. Diesbezüglich handeln wir auch – und das nicht erst seit gestern.

Mit der Mitgliedschaft in der FWF verpflichten wir uns, dass sich unsere Produktionsbetriebe, unter anderem, zahlreichen Audits mit klaren Vorgaben in Bezug auf die Arbeits- und Produktionsbedingungen unterziehen. Dabei haben wir für 2019 eine Monitoring Quote von 100 % und einen Benchmark-Score von 90 erreicht. Die Monitoring Quote gibt an, dass sämtliche Produktionsbetriebe innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Arbeitsbedingungen überprüft worden sind. Dabei bekommen wir auch Unterstützung in unserem Hauptproduktionsland Vietnam beispielsweise durch unsere zwei lokalen Mitarbeiter aus unserem Repräsentanz Büro, die ganzjährig vor Ort bei der Einhaltung der Richtlinien helfen. Hochwertige Produkte sind nicht nur Stoff und Fertigungskunst, hochwertig beinhaltet auch fair.

Schöffel arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Produktionsbedingungen

Der Leader Status der FWF ist die höchste Kategorie, die ein Mitglied erreichen kann. Grundlage ist die Bewertung zahlreicher Leistungsindikatoren, die sich auf den Umgang mit den Produktionspartnern beziehen und auf die Arbeitsbedingungen in den Betrieben auswirken. FWF-Leader zeigen Best Practice-Lösungen in Bereichen wie Existenz sichernde Löhne und Vereinigungsfreiheit, sie überprüfen ständig ihre internen Prozesse und die Lieferketten.

Dabei haben wir in Zusammenarbeit mit unseren Produktionspartnern die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Ländern stetig verbessert. Wir produzieren in elf Ländern auf drei Kontinenten: Asien/Südostasien (u. a. China, Vietnam und Myanmar), Europa (u. a. Italien, Deutschland, Lettland) und Afrika (Äthiopien). Dabei haben wir unseren Fokus besonders auf folgende Maßnahmen gelegt:

  • Investition in Trainings: Schöffel hat durch die FWF in seinen Produktionsbetrieben zahlreiche Trainings für die Mitarbeiter und deren Management vor Ort zu Themen wie Arbeitsstandards, Beschwerdemechanismen und Kommunikation (sozialer Dialog) veranstaltet.
  • Analyse und Verbesserungen: Das CR-Team hat das Verbesserungspotenzial für faire und soziale Arbeitsbedingungen an den einzelnen Standorten analysiert. Dies betraf zum Beispiel eine Ursachenanalyse im Bereich Überstunden.
  • Präsenz vor Ort: Das Unternehmen unterhält ein eigenes Team in Hanoi, Vietnam. Durch das eigene Repräsentanz Büro können wir noch enger mit den Betrieben im Land kooperieren und noch direkter Einfluss auf die Qualität in der Fertigung und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nehmen. Zudem haben Adele Kolos (Senior Corporate Responsibility Manager) und Marco Tenace (Head of Quality) mit der Fair Wear vor Ort bei einem Produzenten ein Meeting abgehalten und dabei verschiedene Fair Wear Marken vertreten. Hier sind neben dem Fabrikmanagement, der Rechtsvertretung sowie CR und HR-Mitarbeitern, Gewerkschaftsvertreter, Mitarbeiter und der Betriebsrat zusammengekommen. Das war ein besonderer Moment, bei dem wir gemeinschaftlich Verbesserungspotenziale aufzeigten und konkrete Maßnahmen erarbeiteten.

Dabei legen wir als Familienunternehmen bei unseren Aktivitäten großen Wert auf den permanenten Austausch mit den Produktionsbetrieben. So besuchen Entscheidungsträger aus verschiedenen Abteilungen, darunter auch die Geschäftsleitung, regelmäßig die Betriebe, um sich einen Überblick über das Engagement vor Ort zu verschaffen sowie Verbesserungen zu fördern und genauso zu fordern. Peter Schöffel, geschäftsführender Gesellschafter der Schöffel Sportbekleidungs GmbH spricht daher aus Erfahrung: „Der Leader Status der Fair Wear Foundation mit dem besten Score unter allen Outdoor-Marken bestätigt unseren besonderen Anspruch: Schöffel stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Das betrifft unsere Kunden, die mit unserer Bekleidung einen optimalen Wegbegleiter für ihre Auszeiten in der Natur erhalten. Dieser Anspruch reicht aber noch deutlich weiter und betrifft ebenso die Mitarbeiter unserer Produktionspartner in zahlreichen Ländern. Diese soziale Verantwortung nehmen wir ernst, daran arbeiten wir seit Jahren sehr hart. Wir freuen uns sehr über den sechsten Leader-Status und nehmen ihn als Ansporn, uns stetig zu verbessern.“

Acht Richtlinien für faire Arbeitsbedingungen: Code of Labour Practices

Die Zusammenarbeit von Unternehmen und der Fair Wear Foundation basiert auf den "Code of Labour Practices". Diese acht Sozialstandards sind von der ILO Convention (deutsch: IAO – Internationale Arbeitsorganisation) und der Menschenrechtserklärung der United Nations abgeleitet. Damit basieren die FWF Code of Labour Practices auf international anerkannten und in der Tripartite-Gesprächsrunde diskutierten Standards.

Das Beschäftigungsverhältnis muss freiwillig sein

Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit, ist nicht erlaubt. (IAO-Abkommen 29 und 105)

Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Das Recht aller Arbeiter und Arbeiterinnen, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, sowie kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen, wird vom Arbeitgeber anerkannt. (IAO-Abkommen 87 und 98) In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, wird das Unternehmen für die Beschäftigten entsprechende Alternativen anbieten und ermöglichen. Die ArbeitnehmervertreterInnen dürfen in ihrer Funktion nicht behindert werden und müssen bei der Ausführung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten. (IAO-Abkommen 135 und Empfehlung 143)

Keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

Einstellung, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und alle anderen Aspekte eines Beschäftigungsverhältnisses müssen auf dem Prinzip der Chancengleichheit basieren und unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Gesinnung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen erfolgen. (IAO-Abkommen 100 und 111)

Keine Kinderarbeit

Kinderarbeit ist strengstens verboten. Das Mindestanstellungsalter für Erwerbsbeschäftigung darf nicht unter dem nationalen Pflichtschulalter und generell nicht unter 15 Jahren liegen. (IAO-Abkommen 138) Es darf keine Form der Sklaverei oder sklavereiähnliche Zustände wie Kindesverkauf und -handel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Zwangsarbeit geben. Kinder (zwischen 15 und 18) dürfen keine Arbeiten ausführen, „die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind.“ (IAO Abkommen 182)

Zahlung eines „existenzsichernden Erwerbseinkommens“

Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche müssen zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien zu befriedigen, sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen beinhalten. (IAO Abkommen 26 und 131) Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht erlaubt. Weiterhin sind Lohnabzüge nicht gestattet, die nicht durch die nationale Gesetzgebung begründet sind. Die Summe der Abzüge darf nicht dazu führen, dass der/die Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhält. Alle ArbeitnehmerInnen werden angemessen und genau über die Lohnbestandteile einschließlich des Lohnsatzes und des entlohnten Zeitraumes informiert.

Keine exzessiven Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards entsprechen. Die Regelarbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen muss ein freier Tag gewährt werden. Überstunden müssen auf freiwilliger Basis erfolgen, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abverlangt werden. Überstunden müssen mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden. (IAO-Abkommen 1)

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Das Arbeitsumfeld muss sauber und sicher sein. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern, der sich am aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich eventueller Gefahren orientiert. Besondere Aufmerksamkeit ist den branchenspezifischen Arbeitsrisiken zu widmen. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen. (in Anlehnung an IAO-Abkommen 155) Körperliche Misshandlung, Androhung körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Bedrohungen durch den Arbeitgeber sind verboten.

Rechtsverbindliches Beschäftigungsverhältnis

Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern und Vorschriften, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitsarrangements oder von Ausbildungsprogrammen umgangen werden, die nicht auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder einer regulären Beschäftigung abzielen. Jüngere Beschäftigte müssen die Gelegenheit erhalten, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.

Schöffel verfolgt konsequente Nachhaltigkeitsstrategie

Schöffel verfolgt eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie, die neben fairen Arbeitsbedingungen auch die Schonung natürlicher Ressourcen umfasst. Ein wesentlicher Baustein dieser Strategie sind qualitativ hochwertige Kleidungsstücke mit einer möglichst langen Lebensdauer und das Angebot der Schöffel Service Factory. Kunden erhalten damit die Möglichkeit, bereits genutzte Kleidungsstücke aufbereiten, ändern oder reparieren zu lassen und so die Einsatzfähigkeit der Bekleidung nachhaltig zu verlängern. Die Schöffel Service Factory leistet damit einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Abfallstoffen aus der Textil-Branche. Zudem berät die Service Factory die Kunden zur Reinigung und Pflege ihrer Kleidung. Schöffel ist neben seinem Engagement in der Fear Wear Foundation auch bluesign®-Systempartner und Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien sowie in der European Outdoor Conservation Association (EOCA). Zudem unterstützt das Unternehmen ein Forschungsprojekt beim Umweltthema Plastik. Alles über die Beteiligung an Organisationen findest Du auf unserer Nachhaltigkeitsseite.

Nachhaltige und innovative Materialien bei Schöffel

Die Schöffel Kollektionen enthalten nachhaltige Materialien sowie Naturfasern. Dabei setzen wir hohe Anforderungen auch bei der Auswahl der verarbeiteten Materialien. Bei den verwendeten Naturfasern, wie Daune und Merinowolle wird auf erhöhte Tierschutz-Kriterien geachtet. Schöffel als Unternehmen legt besonderen Wert auf Tierschutz und bezieht beispielsweise ausschließlich weiße und graue Daunen und Federn von Gänsen und Enten aus RESPONSIBLE DOWN STANDARD (RDS) zertifizierten Quellen. Zudem werden innovative Materialien wie Lyocell verwendet. Es ist eine besonders ökologische Alternative zu herkömmlichen Chemiefasern und Baumwolle. Die umweltfreundliche und ressourcenschonende Herstellung dieses Materials spiegelt sich in den Outdoorprodukten wieder und ermöglicht somit einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Lyocell ist eine Faser, die industriell, aber aus natürlichen Rohstoffen gewonnen wird. Diese basiert häufig aus dem Ausgangsmaterial Holz, wie beispielsweise Eukalyptus, Eiche und Birke, die aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Der Hauptrohstoff für Lyocell ist demnach Zellulose und kann somit als Rückgewinnungs- oder Regenerationsfaser betrachtet werden.

Du bist neugierig geworden, wie Schöffel zum sechsten Mal in Folge den Leader Status der Fair Wear Foundation erreicht hat und wie es in den Produktionsstätten aussieht? Du willst erfahren was PFC sind und Dich über nachhaltige Materialien informieren? Dann kannst Du das alles hier im Sustainability Report nachlesen.

Lass Dich inspirieren.

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